Ab 01. Januar 2024 gibt es auch in unserer Praxis nur noch das elektronische Rezept. Durch die gesetzliche Umstellung wird das rosa Rezept (für verschreibungspflichtige Arzneimittel) durch das e-Rezept ersetzt.

Voraussetzungen für die Ausstellung ist, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorher einmal im Quartal in der Arztpraxis eingelesen wurde.

Das Einlösen des e-Rezeptes erfolgt durch Einstecken der elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät Ihrer Apotheke

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Praxisteam!